10. April 2018
Das Zuger Verwaltungsgericht verlangt für die Einsicht in 16 Urteile 2000 Franken. Gegen diese prohibitiv hohen Gebühren hat Stefan Thöni Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.
Stefan Thöni begründet die Beschwerde wie folgt: «Die Justizöffentlichkeit schützt uns alle vor Willkür. Sie kann aber nur funktionieren, wenn interessierte Bürger und die Medien einfach, unbürokratisch und kostenlos auf die anonymisierten Urteile zugreifen können. Die hohen Kosten, welche das Verwaltungsgericht für ...
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